Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung §§ 13 ff. BNatSchG sieht vor, dass sich Verursacher von erheblichen Eingriffen in die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu entsprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichten.
Flächenpool
Wir verfügen über eine große Auswahl an gesicherten Flächen, die nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchg) für diese Kompensationsmaßnahmen geeignet sind.
Das Angebot unserer Flächen konzentriert sich auf die Region Ostbrandenburg, speziell auf die Naturräume Barnim-Lebus und ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet.
Flächen anbieten
Nehmen Sie als Flächeneigentümer Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihre Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen möchten. Mithilfe eines Nutzungsvertrages werden die Flächen für die Realisierungen von Kompensationsmaßnahmen gesichert.
Flächeneigentümer werden für den entstehenden Nutzungsausfall und oder den Wertverlust der Ackerflächen großzügig entschädigt. Wir freuen uns, mit Ihren Flächen unseren Pool erweitern zu können.