FAQ: Häufige Fragen
Was sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?
Durch wachsende Infrastruktur und weitere Bauprojekte wird immer mehr Fläche versiegelt. Es finden sogenannte Eingriffe in Natur und Landschaft statt.
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind Veränderungen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Die versiegelten Flächen müssen seit 2001 verpflichtend an anderer Stelle wiederhergestellt und dann erhalten und gepflegt werden. Diese sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zusammengefasst „Kompensationsmaßnahmen”, können in Form von Erstaufforstungen, Waldumbau und Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Warum müssen Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden?
Flächenverbrauch führt zum Verlust von Artenvielfalt und Zerstörung von natürlichen Biotopen. Ausgleichs- und Ersatzflächen können im Biotopverbund wichtige Lebensräume darstellen und so den Verlust der Artenvielfalt verhindern.
Wer ist für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen verantwortlich?
Der Verursacher eines Eingriffs, der den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild durch seine Baumaßnahme erheblich beeinträchtigt, ist nach der gesetzlichen Definition ein „Eingriffsverursacher“. Er ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Für die Kontrolle ist diejenige Behörde zuständig, die den Eingriff genehmigt hat.
Wo können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden?
Der Ausgleich sollte nach Möglichkeit auf der gleichen Fläche wie der Eingriff oder in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stattfinden. Ist dies nicht möglich, sollte die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen im selben Naturraum liegen.
Aus unserer fachlichen Erfahrung werden Kompensationsmaßnahmen im gleichen Naturraum genehmigt, sowie auch des Öfteren im angrenzenden Naturraum.